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Flugverspätung: Diese Rechte hast du als Passagier in der Schweiz und international


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Flugverspätungen kosten Zeit und Nerven. Viele Reisende wissen jedoch nicht, welche Rechte sie in solchen Situationen haben. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Land und Airline, und es lohnt sich, die wichtigsten Grundlagen zu kennen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Rechte du in der Schweiz hast, wie die EU Verordnung funktioniert und welche internationalen Abkommen gelten. Zusätzlich zeigen wir dir, wie Anbieter wie Compensair* dir den Aufwand mit der Airline abnehmen können.


Fluggastrechte in der Schweiz


In der Schweiz greifen verschiedene Regelungen. Neben dem schweizerischen Luftfahrtgesetz spielt vor allem die EU Verordnung 261 2004 eine grosse Rolle. Diese gilt auch für viele Flüge mit Bezug zur Schweiz.


Wann gilt die EU Verordnung für Reisende aus der Schweiz


Die EU Verordnung gilt in folgenden Fällen:

Wenn dein Flug in der EU startet, unabhängig von der Airline

Wenn du mit einer EU Airline ab der Schweiz fliegst, zum Beispiel Swiss, Lufthansa, Austrian, KLM oder Air France


Beispiele


Zürich nach Barcelona mit Swiss

Die EU Verordnung gilt.


Zürich nach Dubai mit Emirates

Die EU Verordnung gilt nicht. Es greifen nur die Regeln der Airline und internationale Abkommen.

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Anspruch auf Entschädigung nach EU Recht


Wenn ein Flug mindestens drei Stunden verspätet ankommt und die Airline die Verantwortung trägt, hast du Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz.

250 Euro bis 1500 Kilometer400 Euro bis 3500 Kilometer600 Euro ab 3500 Kilometer

Zusätzlich stehen dir bei langen Wartezeiten Betreuungsleistungen zu, darunter Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten sowie Hotelübernachtungen inklusive Transport, falls notwendig.


Schweizer Recht


In der Schweiz selbst gibt es keine pauschalen Entschädigungszahlungen wie in der EU. Schweizer Airlines orientieren sich aber in der Praxis oft an den EU Standards. Dir können zum Beispiel folgende Leistungen zustehen:

Rückerstattung des TicketpreisesUmbuchungBetreuung am Flughafen


Internationale Regelungen und das Montrealer Übereinkommen


Bei Flügen ausserhalb der EU greift häufig das Montrealer Übereinkommen, dem auch die Schweiz angehört. Dieses Abkommen sieht Schadenersatz vor, wenn durch Verspätungen finanzielle Schäden entstehen. Dazu gehören unter anderem zusätzliche Übernachtungskosten, verpasste Anschlussflüge oder weitere nachweisbare Ausgaben. Wichtig ist, dass alle Belege aufbewahrt werden.


Persönliche Erfahrung mit einem annullierten Flug


Unser Flug von Miami nach Zürich wurde einmal kurzfristig annulliert. In solchen Momenten weiss man oft nicht, womit man anfangen soll, und die Kommunikation mit der Airline kann schnell mühsam werden. Für uns war es eine grosse Erleichterung, Compensair* zu nutzen. Wir mussten lediglich unsere Flugdaten eingeben und keine weiteren Schritte unternehmen. Compensair hat den gesamten Prozess übernommen und sich direkt mit der Airline auseinandergesetzt. Ohne zusätzlichen Aufwand erhielten wir am Ende die uns zustehende Entschädigung.

Gerade in stressigen Situationen zeigt sich, wie hilfreich solche Dienstleister sein können.


Unterstützung durch Dienstleister wie Compensair


Viele Reisende möchten sich nicht mit komplizierten Formularen und langen Reaktionszeiten der Airlines auseinandersetzen. Dienstleister wie Compensair* übernehmen diese Arbeit vollständig. Du gibst lediglich deinen Flug ein, der Anspruch wird geprüft und im Erfolgsfall erhältst du die zustehende Entschädigung abzüglich einer Provision. Für viele ist das die unkomplizierteste Lösung.



Wann solltest du deinen Anspruch prüfen lassen


Eine Prüfung lohnt sich in folgenden Fällen:

  • Ankunft mindestens drei Stunden verspätet

  • Flug wurde annulliert

  • Du wurdest aufgrund von Überbuchung nicht befördert

  • Du hast wegen Problemen der Airline einen Anschluss verpasst

  • Je nach Land können auch Flüge, die bis zu drei Jahre zurückliegen, noch entschädigt werden.


Fazit


Auch für Reisende aus der Schweiz gelten in vielen Fällen die klaren Regeln der EU Verordnung. Bei internationalen Flügen schützt dich zusätzlich das Montrealer Übereinkommen. Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro sind möglich, wenn die Airline verantwortlich ist. Wer sich den Aufwand mit der Fluggesellschaft sparen möchte, kann den Anspruch über Anbieter wie Compensair* prüfen lassen. Besonders bei einem annullierten Flug, wie es bei unserem Flug von Miami nach Zürich der Fall war, kann dies viel Zeit und Stress ersparen.


 
 
 

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